kosten
Mein Angebot richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen.
Kosten und ablauf einer Psychotherapie
Kosten
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel problemlos übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen zum Kennenlernen ist meist keine Beantragung notwendig. Die Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie unterscheidet sich je nach Tarif und darin enthaltenen Konditionen, weshalb ich Sie bitte, vorab die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen und sich erforderliche Formulare zuschicken zu lassen.
Das Honorar für eine 50minütige Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) unter Berücksichtigung der Abrechnungsempfehlung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOP (gültig ab dem 01.07.2024). Im Anschluss an die Kurzzeittherapie berechne ich für meine Sitzungen den 3,5fachen Satz, welcher 153€ pro Sitzung entspricht. Je nach Kostenträger wird dieser Satz anteilig oder voll erstattet.
Selbstzahler:innen
Sollte es Gründe bei Ihnen geben, aus denen Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen wollen, wird ein Behandlungsvertrag zwischen Ihrer Behandlerin und Ihnen geschlossen. Die Krankenkasse erhält in diesem Fall keine Informationen über Ihre Behandlung. Aufgrund der entfallenden Antragstellung kann mit der Therapie unmittelbar begonnen werden. Die Kosten belaufen sich auf 153€ pro 50minütiger Sitzung (3,5facher Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen).
Gesetzlich Versicherte
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Privatpraxis handelt, sodass ich nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann. Sollten Sie jedoch schon länger vergeblich auf der Suche nach einem Therapieplatz sein und können sie nachweisen, dass Sie trotz ausreichender Bemühungen keinen Therapieplatz mit zumutbarer Wartezeit bekommen konnten, besteht die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens (nach §13 Absatz 3 SGB V). Informationsmaterial und die entsprechenden Formulare sende ich Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Ablauf
Nach der Terminvereinbarung findet zunächst ein Erstgespräch in Form einer Sprechstunde statt, diese kann als 50- oder 100-minütige Einheit genutzt werden. Daraufhin können je nach Kostenträger bis zu 5 probatorische Sitzungen und eine biografische Anamnese stattfinden. Darüber hinaus gehören während der Probatorik Standardtestungen und orientierende Diagnostik zu einer an Qualitätsstandards orientierten Psychotherapie, diese Kosten fallen auch für Selbstzahler:innen an. Diese ersten Sitzungen dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik und der Indikationsstellung. Danach wird gemeinsam besprochen, ob eine Therapie beantragt und begonnen wird. Eine Therapie umfasst bei einer Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, bei einer Langzeittherapie 60 bis 80 Sitzungen.
Coaching
Das Honorar für eine Coachingsitzung liegt bei 153€. Im Unterschied zu einer Psychotherapie werden bei einem Coaching keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt, sodass die Kosten auch nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden.
Paartherapie
Eine paartherapeutische Sitzung beläuft sich auf 153€ für 50 Minuten. Im paartherapeutischen Kontext empfiehlt es sich, eine Dauer von 75 Minuten (225€) oder 90 Minuten (250€) für die Sitzungen zu nutzen.
Paartherapeutische Sitzungen erfolgt auf Selbstzahler:innen-Basis, da diese nicht von privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.



